Alle Pressemeldungen zum Thema: 

Entsch?digungszahlung

Bundesverband Solarwirtschaft e.V. (BSW)

Platz für weitere Reformen im Solarpaket I

Solarbranche hofft auf Nachbesserung bei der Reform des heute in den Bundestag eingebrachten Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) im Bundestag zur Verdoppelung des Ausbautempos bei Photovoltaik und Solarstromspeichern – Bundesverband Solarwirtschaft: Weitere Marktbremsen jetzt lösen und Investitionsimpulse zur Wiederansiedlung der Solarindustrie in Deutschland im Solarpaket I setzen! mehr...
Hessischer Bauernverband e.V.

Wölfe in Hessen – Mahnwache besorgter Weidetierhalter in Wiesbaden

Die stets wachsende Wolfspopulation in Hessen sorgt weiterhin für große Sorge bei den hessischen Weidetierhaltern. Anlässlich der aktuellen Stunde des Hessischen Landtages zum Thema „Der Wolf erobert Hessen – Landesregierung lässt Landbevölkerung und Weidetierhalter im Stich“, hielten besorgte Weidetierhalter mit ihren Tieren in der Wiesbadener Innenstadt eine Mahnwache für eine Veränderung im Wolfsmanagement. mehr...
Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern

Neue Verwaltungsvorschrift zur ASP-Bekämpfung

Seit dem 01. April dieses Jahres gilt in Mecklenburg-Vorpommern eine neue Verwaltungsvorschrift zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP). Jägerinnen und Jäger, die in ASP Restriktionsgebieten Schwarzwild entnehmen, erhalten nun pro entnommenem Stück 25,- € Entschädigung. Für Fallwild, Unfallwild und krank erlegtes Schwarzwild gibt das Land je Stück ebenfalls 25,-€, unabhängig vom Fundort innerhalb des Bundeslandes. Voraussetzung ist, dass dem Amt für Veterinär und Lebensmittelüberwachung (VLA) Probenmaterial zur Verfügung gestellt und der Tierkörper beseitigt wird. mehr...
Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern

Entschädigung nur noch in ASP-Restriktionsgebieten und für Fallwild

Die Zahlung der Entschädigung für Maßnahmen zur Vorbeugung vor der Afrikanischen Schweinepest, die sogenannte „Pürzelprämie“, entfällt ab dem 30.04.2022. Mit diesem Datum tritt die entsprechende Verwaltungsvorschrift außer Kraft und wird nicht verlängert. mehr...
Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein

Angekündigte Wolfspräventionsgebiete treten am 15. März in Kraft

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