Nun ist es amtlich: In Mecklenburg-Vorpommern darf künftig auf 429.218 Hektar (32,03 % der Landwirtschaftsfläche) nur noch eingeschränkt gedüngt werden. Die neue Düngelandesverordnung 2022 wurde heute offiziell verabschiedet. mehr...
Von März 2019 bis Februar 2020 brachten Brandenburgs Landwirte gut 7 Millionen Kubikmeter (m³) flüssigen Wirtschaftsdünger (Gülle, Jauche oder flüssige Biogasgärreste) auf Acker- und Dauergrünland aus. mehr...
Ab dem 1. Februar ist es den Landwirten gemäß der derzeit gültigen Düngeverordnung wieder erlaubt, Düngemittel mit wesentlichem Gehalt an Stickstoff auf Ackerland und Grünland aufzubringen. mehr...
Die Wirtschaftsdüngerdatenbank Mecklenburg ist in Betrieb gegangen und ab sofort für Unternehmen zugänglich, die gesetzlichen Meldepflichten unterliegen. mehr...
Agrarministerium stärkt Kontrollbereich mit zusätzlichen 2,34 Millionen Euro - Landwirtschaftskammer erhält für neue Düngebehörde 16 neue Stellen mehr...