Im Rahmen des Bayerischen Kulturlandschaftsprogramms (KULAP) werden auch Investitionen gefördert. Wie das Landwirtschaftsministerium in München mitteilt, können noch bis Ende Juni Anträge für die Erneuerung von Hecken und Feldgehölzen (B49) sowie für den Wiederaufbau von Steinmauern in Weinbausteillagen (B56) gestellt werden. Die Anträge nehmen bei den Hecken und Feldgehölzen die Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten entgegen, die für Steinmauern in Steillagen können bei der Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau (LWG) eingereicht werden. Antragsschluss ist der 30. Juni 2022. mehr...
Umweltministerin überreicht Auszeichnung „Projekt der UN-Dekade Biologische Vielfalt“ für Wildschutzprogramm Feld & Wiese / Land fördert Programm des Landesjagdverbandes mit weiteren 190.000 Euro mehr...
Für die Erneuerung von Hecken und Feldgehölzen (B49) und für den Wiederaufbau von Steinmauern in Weinbau-Steillagen (B 56) können Landwirte ab sofort Fördermittel aus dem Bayerischen Kulturlandschaftsprogramm (KULAP) beantragen. mehr...