Fischerei mit Grundschleppnetzen im Nordsee-Schutzgebiet Doggerbank ist gesetzeswidrig. Zu diesem Ergebnis kommt ein aktuelles Rechtsgutachten im Auftrag des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND). Das BUND-Meeresschutzbüro hat die nationale und europäische Rechtsgrundlage zur Grundschleppnetzfischerei in Meeresschutzgebieten der Ausschließlichen Wirtschaftszone von der Kanzlei Ocean Vision Legal prüfen lassen. Das Ergebnis ist eindeutig: Die Fangerlaubnis mit Grundschleppnetzen in dem Nordsee-Schutzgebiet „Doggerbank“ verstößt gegen geltendes Recht. mehr...
Heute wurden in Schwerin 58% der deutschen Heringsanlandungen und damit 18 Schleppnetzfischer aus Mecklenburg-Vorpommern vom Marine Stewardship Council mit dem MSC-Siegel für nachhaltige Fischerei offiziell zertifiziert. mehr...
Kein Herz für Haie: UN-Artenschutzkonferenz hält nicht alle bedrohten Arten für schützenswert. / Deutsche essen Dorn- und Heringshai unter Pseudonym mehr...