Milcherzeuger, die den Nachweis über die Nichtsteigerung ihrer Kuhmilchmenge in den Monaten Februar bis April noch nicht bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) eingereicht haben, müssen dies bis zum 14. Juni 2017 schriftlich tun. mehr...
Die Beihilfen für die Verringerung von Milchmengen in Schleswig-Holstein sind ausgezahlt. Es gingen insgesamt 3,7 Millionen Euro EU-Beihilfe an rund ein Viertel der milcherzeugenden Betriebe (927). mehr...
Milcherzeuger, die einen Antrag auf Milchsonderbeihilfe bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) gestellt haben, müssen bis zum 14. Juni 2017 die Nachweise über die Nichsteigerung ihrer Kuhmilchmenge in den Monaten Februar bis April unaufgefordert einreichen. Das Formular dazu gibt es auf der BLE-Internetseite. mehr...
Milchbauern, die an der ersten Antragsrunde des EU-Programms zur Verringerung der Milchmenge teilgenommen haben, können ab Montag (2. Januar) ihre Zahlungsanträge stellen. mehr...
In Mecklenburg-Vorpommern haben insgesamt 165 Milcherzeuger im Rahmen der ersten Antragsrunde am Milchverringerungsprogramm der EU teilgenommen. mehr...
Am 16. Dezember 2016 hat der Bundesrat das Milchsondermaßnahmengesetz (MilchSonMaßG) beschlossen, das die Grundlage für eine Sonderbeihilfe an Milcherzeuger bildet. mehr...
Die Brüsseler EU-Kommission hat 150 Millionen Euro für ein EU-weites Programm zur freiwilligen Verringerung der Milchanlieferung zur Verfügung gestellt. mehr...